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Risiken bei Internet Auktionen über Bauleistungen

Immobilienrecht Greifswald

Insbesondere bei kleinen Bauaufträgen nimmt die Vergabe kleinere Bauaufträge im Online-Ersteigerungsverfahren zu. Es wird das System der Rückwärtsauktionen angewendet. Der Auftraggeber gibt seinen Höchstpreis an und die teilnehmenden Unternehmer unter bieten sich anschließend gegenseitig.

Wichtig zu wissen ist, dass nach den bei dem Internetportalen üblichen Klauseln, wonach nach Ablauf einer angemessenen Frist nach Ende der Auktion den günstigsten Bieter als ausgewählt gilt, wenn der Auftraggeber, vorher keine andere Auswahl getroffen hat, der Vertrag mit dem günstigsten Bieter rechtswirksam zustande gekommen.

Rechtsanwalt Lichtblau empfiehlt daher, wenn Bauaufträge in dieser Weise vergeben werden, genau auf die Beachtung der Versteigerungbedingungen zu achten, um unliebsame Überraschungen - insbesondere irrtümliche Doppelbeauftragungen - zu vermeiden.