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Verkehrsunfallrecht, Unfall mit Todesfolge

Verkehrsrecht Greifswald

Der Gesetzheber hat nun das Hinterbliebenengeld, das „Schmerzensgeld“ im Fall der Tötung von Familienangehörigen, (BGBl I 2017 Seite 2421) beschlossen. Damit können Angehörige im Falle einer fremdverschuldeten Tötung eines in einem besonderen Näheverhältnis stehenden Menschen, ein Schmerzengeld gezahlt erhalten. Der Kreis der berechtigten Personen ist im Gesetz nicht abschließend bestimmt, es wird gesetzlich vermutet, daß hinterbliebene Ehepartner, Lebenspartner und Kinder in jedem Fall begünstigt sind. Ob der Partner einer „wilden Ehe“ oder eine verlobte Person ebenfalls begünstigt sind, werden die Fachgerichte zu klären haben.

Auch die Höhe des Anspruches ist noch unbestimmt und den Gerichten vorbehalten. Allgemein wird davon ausgegangen, daß ein Betrag von bis zu 10.000 € in Betracht kommen wird.