VW Abgaskandal und Gewährleistungsrecht
Verkehrsrecht Greifswald
Nach einer Entscheidung des Landgerichtes Krefeld vom 14.9.2016 stellt die Manipulation der Abgaswerte eines Pkw bei einem PKW mit Dieselmotor durch eine Software einen Sach-mangel des Pkw da, der den Käufer zum Rücktritt berechtigt. Das LG Krefeld vertritt die Auf-fassung, dass das Kraftfahrzeug, das die Euro fünf Abgasnorm nicht erfülle, nicht der Be-schaffenheit entspreche, wie sie bei Sachen der gleichen Art üblich sind und wie sie ein Käu-fer nach der Art der Sache erwarten kann. In einem solchen Fall kann dem Käufer die Nach-besserung schon deswegen unzumutbar sein, weil er die begründete Befürchtung hegen durf-te, dass das berechtigte Software Update entweder nicht erfolgreich sein oder zu Folgemän-geln führen würde. Zudem kann es ihm auch zeitnah unzumutbar sein, auf die Nacherfüllung zu warten. Ein erheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn zum Zeitpunkt der Rücktritts-erklärung bei dem Käufer trotz des damals schon angekündigten (aber noch nicht genehmig-ten) Softwareupdates ein erheblicher und berechtigter Mangelverdacht verblieben ist und damals noch nicht konkret absehbar war, wann der Wagen nachgebessert werden würde.