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Rechtsanwalt und Dipl. Volkswirt Ulrich Lichtblau

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und ADAC Vertragsanwalt

1Ulrich LichtblauBeruflicher Werdegang
Ulrich Lichtblau wurde 1960 in Aschaffenburg geboren. Nach der Ausbildung zum Bankkaufmann nahm er zunächst das Studium der Volkswirtschaftslehre an der Universität Hamburg auf. Neben dem Studium war er in dieser Zeit unternehmensberatend tätig. Des Weiteren hatte er einen Lehrauftrag an der Fachhochschule für Sozialpädagogik Hamburg zum Thema "Unternehmensgründung und -leitung im zweiten Arbeitsmarkt". Nach dem erfolgreichen Abschluss des wirtschaftswissenschaftlichen Studiums studierte Herr Lichtblau an der Universität Hamburg Jura. Anschließend war er als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Hamburg tätig.

Herr Lichtblau wurde im Februar 1991 zur Anwaltschaft zugelassen und arbeitete für die Gewerkschaft ÖTV im Raum Stralsund und Greifswald als Gewerkschaftssekretär. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er unter anderem mit dem Aufbau und der Organisation der Rechtsberatungsstelle befasst.

Fachgebiete/Charakteristika
Rechtsanwalt Ulrich Lichtblau betreut seine Mandanten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht. Er ist seit 1999 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2006 Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die Bezeichnung "Fachanwalt" wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Die Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst nicht nur das Aushandeln der Konditionen von Arbeitsvertrag und Dienstvertrag. Hierzu gehört ebenso die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei Fragen rund um Mobbing, Mutterschutz, Schwarzarbeit, Streitwert, Tariflohn, Überstunden, Urlaub, Vergütung, Versetzung, Weiterbeschäftigung, Wettbewerbsverbot, Arbeitszeugnis oder die drohende Kündigung. Herr Lichtblau prüft für Sie, ob und in welchem Umfang Kündigungsschutz besteht. In diesem Bereich müssen häufig kollektiv-rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, insbesondere ob betriebsverfassungsrechtliche Normen missachtet wurden.

Das Arbeitsrecht ist in der Regel aufgrund vieler Nebengesetze, tariflicher Bestimmungen und der sich im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten schnell ändernden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes weder für Arbeitgeber noch für Arbeitnehmer zu überblicken. Vertrauen Sie hier auf die Erfahrung, die Zielstrebigkeit und die Gründlichkeit des Juristen. Ulrich Lichtblau nimmt sich unabhängig vom Streitwert die Zeit, um Ihren Fall mit der gebotenen Sorgfalt und Gründlichkeit zu bearbeiten.

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: Eine kleine Unachtsamkeit genügt, und schon hat es "gekracht". Eine Vielzahl von Fragen stellt sich nach einem Verkehrsunfall. Bin ich schuld? Ist der Unfallgegner alleine schuld? Wer ersetzt den Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Was muss ich tun, um zu meinem Recht zu kommen? Bereits bei einem Unfall, der nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich oft viele Probleme, auch wenn oft auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?

Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Rechtsanwalt Ulrich Lichtblau seine Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen - die Tätigkeit eines Verkehrsrechtlers hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Rechtsanwalt Lichtblau Sie in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsgeldbescheiden und Bußgeldbescheiden und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht Ulrich Lichtblau auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor. Er ist seit 1993 Vertragsanwalt des ADAC.

Eng mit dem Verkehrsrecht verknüpft ist das Versicherungsrecht. Der Mensch ist heute gegen viele Lebensrisiken versichert. Jeder Bundesbürger hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge abgeschlossen, und fast jeder hat schon einmal Probleme mit dem jeweiligen Versicherer gehabt. Zu den häufigsten Versicherungen zählen neben vielen anderen die Reiseversicherung, Diebstahlversicherung, Rechtsschutzversicherung, Kaskoversicherung, Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitversicherung sowie Haftpflichtversicherung und die private Krankenversicherung. Gerade bei der Anwendung sogenannten Gliedertaxe und der auf deren Grundlage berechneten Entschädigungszahlungen im Bereich der privaten Unfallversicherung sind häufig fehlerhafte, den Versicherungsnehmer benachteiligende Berechnungen der auszuzahlenden Versicherungsleistung festzustellen. Rechtsanwalt Lichtblau hat in zahlreichen Fällen den Versicherungsnehmern hier zu höheren Leistungen verholfen.

Tritt der Versicherungsfall ein, gibt es nicht selten Konflikte zwischen Versicherungsnehmer und den Versicherungsgesellschaften. Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles unverzüglich anzeigen. Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zu wahrheitsgemäßen Aussagen verpflichtet sind. Bei vorsätzlich falschen Angaben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht zur Erbringung der Versicherungsleistung befreit. Ist ein Schaden eingetreten, muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer hiervon unverzüglich Anzeige machen und ihm jede erforderliche Auskunft erteilen (§§ 33, 34 VVG). Am besten erfolgt die Anzeige schriftlich. Vielfach reicht aber auch ein Telefonanruf. Häufig erhält man von der Versicherung ein Formular, in dem der Schaden aufgenommen und gemeldet wird.

Möglichst vor Abschluss einer wichtigen Versicherung, spätestens aber bei Eintritt eines Versicherungsfalles oder Schadensfalles sollte ein Versicherter deshalb bereits einen spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Dies gilt insbesondere für das Ausfüllen von Fragebögen der Versicherung. Für den Fall, dass der Versicherer seine Haftung aus dem Versicherungsvertrag aus Ihnen nicht nachvollziehbaren Gründen ablehnt, sollten Sie die anwaltliche Hilfe durch Herrn Lichtblau in Anspruch nehmen.

Erwähnt werden muß auch die Tätigkeit der Kanzlei im Bereich der Hausverwaltung. Die Kanzlei übernimmt die Verwaltung von Immobilien und kümmert sich dabei um alle Fragen die damit in Zusammenhang stehen. Es stehen mit der Kanzlei verschiedene Handwerker in ständiger Geschäftsbeziehung, die die anfallenden Arbeiten zuverlässig und preiswert erledigen. Die Kanzlei bürgt für einen reibungslosen Ablauf der Mietverhältnisse und die sorgfältige Betreuung der Mietobjekte auch aus anwaltlicher Sicht erfolgt selbstverständlich.

Mitgliedschaften:

ARGE Verkehr des DAV