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KFZ Haftpflichtversicherung – Regreß

Verkehrsrecht Greifswald

Die Regreßbeträge bei vor und nachvertraglichen Obliegenheitspflichtverletzungen sind nach Auffasung des OLG Frankfurt (Beschl. v. 27.12.2107 10 U 218/16) zu addieren. So entschied das OLG, die KH Versicherung könne im Fall einer Fahrerflucht und eines späteren Leugnens der Fahrereigenschaft den Regreßbetrag zweifach beanspruchen.